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   BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B   

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https://dejure.org/2016,7225
BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B (https://dejure.org/2016,7225)
BSG, Entscheidung vom 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B (https://dejure.org/2016,7225)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 188/15 B (https://dejure.org/2016,7225)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 6 S 1 SGG vom 22.12.2011, § 73 Abs 6 S 4 SGG vom 22.12.2011, § 73 Abs 6 S 5 SGG vom 22.12.2011
    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwerfung der Berufung durch das Berufungsgericht wegen Unzulässigkeit - Überprüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts von Amts wegen - nicht ausreichende Zweifel an der Wirksamkeit der Generalvollmacht als Prozessvollmacht - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwerfung der Berufung durch das Berufungsgericht wegen Unzulässigkeit - Überprüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts von Amts wegen - nicht ausreichende Zweifel an der Wirksamkeit der Generalvollmacht als Prozessvollmacht - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.06.2011 - 8 A 1.10

    Prüfung des Mangels der Vollmacht von Amts wegen

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B
    Danach mag die Regelung die Überprüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts von Amts wegen zwar nicht generell ausschließen (in diesem Sinne etwa BGH Urteil vom 5.4.2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095, 2096 zu der § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG entsprechenden Fassung des § 88 Abs. 2 ZPO; BFH Beschluss vom 11.11.2009 - I B 152/09 - RdNr 5 f; BFH Beschluss vom 7.5.2014 - II B 117/13 - RdNr 6; Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 27.6.2011 - 8 A 1/10 - RdNr 16; enger dagegen Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18.3.2015 - 7 ABR 6/13 - RdNr 14) .

    Die Prüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts ohne Rüge der Gegenseite ist mit der Zielrichtung von § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG aber jedenfalls nur vereinbar, wenn das Verhalten des Rechtsanwalts ernstliche Zweifel daran aufkommen lässt, dass er über die notwendige Vollmacht verfügt (vgl BGH Urteil vom 5.4.2001, aaO: Weckt ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter selbst ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit seiner Bevollmächtigung, darf das Gericht diese auch von Amts wegen prüfen; ähnlich BVerwG Urteil vom 27.6.2011, aaO: Keine ordnungsgemäße Bezeichnung des angeblich vertretenen Klägers) .

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 309/00

    Prüfung der Prozeßvollmacht

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B
    Danach mag die Regelung die Überprüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts von Amts wegen zwar nicht generell ausschließen (in diesem Sinne etwa BGH Urteil vom 5.4.2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095, 2096 zu der § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG entsprechenden Fassung des § 88 Abs. 2 ZPO; BFH Beschluss vom 11.11.2009 - I B 152/09 - RdNr 5 f; BFH Beschluss vom 7.5.2014 - II B 117/13 - RdNr 6; Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 27.6.2011 - 8 A 1/10 - RdNr 16; enger dagegen Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18.3.2015 - 7 ABR 6/13 - RdNr 14) .

    Die Prüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts ohne Rüge der Gegenseite ist mit der Zielrichtung von § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG aber jedenfalls nur vereinbar, wenn das Verhalten des Rechtsanwalts ernstliche Zweifel daran aufkommen lässt, dass er über die notwendige Vollmacht verfügt (vgl BGH Urteil vom 5.4.2001, aaO: Weckt ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter selbst ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit seiner Bevollmächtigung, darf das Gericht diese auch von Amts wegen prüfen; ähnlich BVerwG Urteil vom 27.6.2011, aaO: Keine ordnungsgemäße Bezeichnung des angeblich vertretenen Klägers) .

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit -

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B
    Danach mag die Regelung die Überprüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts von Amts wegen zwar nicht generell ausschließen (in diesem Sinne etwa BGH Urteil vom 5.4.2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095, 2096 zu der § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG entsprechenden Fassung des § 88 Abs. 2 ZPO; BFH Beschluss vom 11.11.2009 - I B 152/09 - RdNr 5 f; BFH Beschluss vom 7.5.2014 - II B 117/13 - RdNr 6; Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 27.6.2011 - 8 A 1/10 - RdNr 16; enger dagegen Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18.3.2015 - 7 ABR 6/13 - RdNr 14) .
  • BSG, 11.03.1985 - 7 RAr 117/84

    Schriftliche Vollmacht - Rechtzeitiges Vorliegen - Nachweis der

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B
    Zwar mögen Fälle denkbar sein, in denen Zweifel am ordnungsgemäßen Nachweis einer Prozessvollmacht durch Generalvollmacht angebracht sein können (vgl etwa BSG Beschluss vom 11.3.1985 - 7 RAr 117/84 - SozR 1500 § 166 Nr. 12 S 14, 18) .
  • BFH, 11.11.2009 - I B 152/09

    Fehlen der schriftlichen Prozessvollmacht eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B
    Danach mag die Regelung die Überprüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts von Amts wegen zwar nicht generell ausschließen (in diesem Sinne etwa BGH Urteil vom 5.4.2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095, 2096 zu der § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG entsprechenden Fassung des § 88 Abs. 2 ZPO; BFH Beschluss vom 11.11.2009 - I B 152/09 - RdNr 5 f; BFH Beschluss vom 7.5.2014 - II B 117/13 - RdNr 6; Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 27.6.2011 - 8 A 1/10 - RdNr 16; enger dagegen Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18.3.2015 - 7 ABR 6/13 - RdNr 14) .
  • BSG, 26.01.1998 - B 2 U 299/97 B

    Vertretungsberechtigung besonders Beauftragter iS. des § 71 Abs. 3 SGG

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B
    Anlass dafür, diese Vollmacht entgegen der ständigen Rechtsprechungspraxis aller obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Wirksamkeit von Generalvollmachten als Prozessvollmacht (vgl etwa BSG Beschluss vom 26.1.1998 - B 2 U 299/97 B - juris RdNr 5) ausnahmsweise nicht als beachtlich anzusehen und von Rechtsanwalt L. daher zusätzlich die Vorlage einer weiteren, auf das vorliegende Beschwerdeverfahren konkret bezogenen Vollmacht zu verlangen, besteht nicht.
  • BFH, 07.05.2014 - II B 117/13

    Nachlassinsolvenzverfahren bei Erbengemeinschaft; Fehlen einer Prozessvollmacht

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B
    Danach mag die Regelung die Überprüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts von Amts wegen zwar nicht generell ausschließen (in diesem Sinne etwa BGH Urteil vom 5.4.2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095, 2096 zu der § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG entsprechenden Fassung des § 88 Abs. 2 ZPO; BFH Beschluss vom 11.11.2009 - I B 152/09 - RdNr 5 f; BFH Beschluss vom 7.5.2014 - II B 117/13 - RdNr 6; Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 27.6.2011 - 8 A 1/10 - RdNr 16; enger dagegen Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18.3.2015 - 7 ABR 6/13 - RdNr 14) .
  • BFH, 17.07.1984 - VIII R 20/82

    Vollmachtsurkunde - Sachentscheidungsvoraussetzungen - Mangelhafte

    Auszug aus BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B
    Diese Erklärung lässt im Sinne der an eine ordnungsgemäße Vollmacht nach § 73 Abs. 6 Satz 1 SGG zu stellenden Anforderungen keinen Zweifel daran, wer bevollmächtigt ist, wer bevollmächtigt hat und wozu bevollmächtigt worden ist (vgl zur entsprechenden Bestimmung des § 62 Abs. 3 Satz 1 Finanzgerichtsordnung Bundesfinanzhof Urteil vom 17.7.1984 - VIII R 20/82 - BFHE 141, 463, 465) , nämlich Rechtsanwalt L. ua zur Einlegung von Rechtsmitteln in Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kläger und dem Beklagten und damit auch zur Einlegung der Beschwerde beim BSG.
  • BVerfG, 18.02.2022 - 1 BvR 305/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines

    Auch in weiteren Entscheidungen wird auf eine fehlende Nachreichung der Vollmacht abgestellt, wobei aber immer weitere Umstände angeführt sind, die jeweils gegen das Bestehen der Bevollmächtigung sprachen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996 - 4 A 38/95 -, juris, Rn. 8; Urteil vom 22. Januar 1985 - 9 C 105/84 -, juris, Rn. 3 und 9 ff.; vgl. zu ernsthaftem Zweifel als Voraussetzung für eine gerichtliche Prüfung und Berücksichtigung eines Mangels der Vollmacht zudem BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 188/15 B -, juris, Rn. 11; BGH, Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 309/00 -, juris, Rn. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2020 - L 7 AS 1021/20

    Zivilrecht, Sozialrecht

    Zwar sind Generalvollmachten grundsätzlich eine ausreichende Legitimationsgrundlage im Klageverfahren (vgl. Schmidt, in: Meyer-Ladewig, SGG, 13. Aufl., § 73 Rn. 62) und Zweifel an dem Nachweis einer Prozessvollmacht durch Generalvollmacht im Lichte von Art. 19 Abs. 4 GG nur unter außerordentlich gelagerten Umständen anzunehmen (BSG Urteil vom 17.03.2016 - B 4 AS 684/15 und Beschlüsse vom 20.01.2016 - B 14 AS 180/15 B und B 14 AS 188/15 B), jedoch handelt es sich bei der Vollmacht vom 17.05.2018 nicht um eine wirksame Generalvollmacht.

    Aus der vorgelegten Vollmacht wird nicht deutlich, dass der Bevollmächtigte unabhängig von einer Kenntnis des Klägers im Einzelfall wegen "sämtlicher in Betracht kommender Ansprüche" (hierzu BSG Beschluss vom 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B) nach dem SGB II, auch in Bezug auf "zukünftige" Streitigkeiten (hierzu BSG Beschluss vom 20.01.2016 - B 14 AS 180/15 B) für diesen tätig werden darf.

    Aufgrund der Zweifel war das Sozialgericht zudem auch befugt, von Amts wegen eine Vollmachtsurkunde anzufordern (BSG Beschlüsse vom 20.01.2016 - B 14 AS 180/15 B und B 14 AS 188/15 B).

  • AGH Brandenburg, 25.01.2021 - AGH II 1/20

    Geldbuße wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Nicht rechtzeitige Zurücksendung

    Klagen gegen Widerspruchsbescheide des Jobcenters Elbe-Elster seien zu ca. 50 % darauf zurückzuführen gewesen, dass das Jobcenter die ihm erteilte Generalvollmacht nicht als wirksam angesehen habe, die Wirksamkeit jedoch durch den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 20.01.2016 (B 14 AS 188/15 B) bestätigt worden sei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - L 34 AS 2443/15

    Auferlegung von Verschuldenskosten bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung

    Anlass dafür, diese Vollmacht entgegen der ständigen Rechtsprechungspraxis aller obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Wirksamkeit von Generalvollmachten als Prozessvollmacht ausnahmsweise nicht als beachtlich anzusehen und von Rechtsanwalt L daher zusätzlich die Vorlage einer weiteren, auf das vorliegende Berufungsverfahren konkret bezogenen Vollmacht zu verlangen, besteht nicht (so ausdrücklich: Bundessozialgericht , Beschlüsse vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 188/15 B - in juris Rn. 6f und vom 17. März 2016 - B 4 AS 684/15 B - in juris Rn. 5f).

    Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG zur hinreichenden Substantiierung der Rüge gemäß § 73 Abs. 6 Satz 4 SGG (vgl. den Beschluss vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 188/15 B - in juris Rn. 8) führen diese aber nicht zur Unzulässigkeit der Berufung.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 26 AS 2627/16

    Anforderungen an eine rechtswirksam erteilte Generalvollmacht

    "keinen Zweifel im Sinne der an eine ordnungsgemäße Vollmacht nach § 73 Abs. 6 Satz 1 SGG zu stellenden Anforderungen daran lässt, wer bevollmächtigt hat, wer bevollmächtigt ist, und wozu bevollmächtigt worden ist, nämlich der Kläger Rechtsanwalt L ua zur Erhebung der Klage (vgl BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 188/15 B, juris RdNr 6 und Beschluss vom 17. März 2016 - B 4 AS 684/15 B, juris RdNr 6).

    Unter Berücksichtigung ihrer weitreichenden Auswirkungen für den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelinstanzen wird die Annahme, dass eine als Prozesshandlung erteilte Prozessvollmacht entgegen ihres äußeren Anscheins überhaupt nicht oder nicht mehr gelten soll, unter Beachtung des Gebots effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz und des Rechtsstaatsprinzips allerdings nur unter außerordentlich gelagerten Umständen angenommen werden können (BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016, aaO, RdNr 7, BSG, Beschluss vom 17. März 2016, aaO, RdNr 7).

    Raum für Zweifel an einer erteilten Prozessvollmacht für einen Rechtsanwalt besteht seit der Neufassung des § 73 SGG durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl I 2840) prozessual nur noch, wenn entsprechende Umstände von dem anderen Beteiligten gestützt auf § 73 Abs. 6 Satz 4 SGG substantiiert in das Verfahren eingeführt worden sind oder Anlass für Zweifel von Amts wegen nach § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG besteht (BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016, aaO, RdNr 8, BSG, Beschluss vom 17. März 2016, aaO, RdNr 8), woran es hier fehlt.

  • BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 76/21 B

    Zweifel am Vorliegen einer wirksamen Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts;

    Zweifel am Fortbestand der einem Rechtsanwalt früher erteilten Generalvollmacht können etwa dann bestehen, wenn feststeht, dass der Rechtsanwalt in einer größeren Zahl von Fällen unter Rückgriff auf solche Generalvollmachten Rechtsbehelfe oder -mittel eingelegt hat, obwohl das Mandatsverhältnis von den Mandanten bereits beendet worden war (BSG vom 20.1.2016 - B 14 AS 180/15 B - SozR 4-1500 § 73 Nr. 10 RdNr 13; BSG vom 20.1.2016 - B 14 AS 188/15 B - juris RdNr 12; BSG vom 17.3.2016 - B 4 AS 684/15 B - juris RdNr 11) .

    Ausreichend ist eine - hier vorliegende - größere, weil über den Einzelfall hinausgehende Anzahl, die den Schluss zulässt, dass es sich nicht um Büroversehen (vgl BSG vom 20.1.2016 - B 14 AS 180/15 B - SozR 4-1500 § 73 Nr. 10 RdNr 13; BSG vom 20.1.2016 - B 14 AS 188/15 B - juris RdNr 12; BSG vom 17.3.2016 - B 4 AS 684/15 B - juris RdNr 11; BSG vom 12.2.2020 - B 4 AS 8/20 B - juris RdNr 5) oder ähnliche Umstände handelt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 26 AS 2670/16

    Sozialgerichtliches Verfahren: Anforderungen an den Nachweis der

    "keinen Zweifel im Sinne der an eine ordnungsgemäße Vollmacht nach § 73 Abs. 6 Satz 1 SGG zu stellenden Anforderungen daran lässt, wer bevollmächtigt hat, wer bevollmächtigt ist, und wozu bevollmächtigt worden ist, nämlich der Kläger Rechtsanwalt L ua zur Erhebung der Klage (vgl BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 188/15 B, juris RdNr 6 und Beschluss vom 17. März 2016 - B 4 AS 684/15 B, juris RdNr 6).

    Unter Berücksichtigung ihrer weitreichenden Auswirkungen für den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelinstanzen wird die Annahme, dass eine als Prozesshandlung erteilte Prozessvollmacht entgegen ihres äußeren Anscheins überhaupt nicht oder nicht mehr gelten soll, unter Beachtung des Gebots effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz und des Rechtsstaatsprinzips allerdings nur unter außerordentlich gelagerten Umständen angenommen werden können (BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016, aaO, RdNr 7, BSG, Beschluss vom 17. März 2016, aaO, RdNr 7).

    Raum für Zweifel an einer erteilten Prozessvollmacht für einen Rechtsanwalt besteht seit der Neufassung des § 73 SGG durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl I 2840) prozessual nur noch, wenn entsprechende Umstände von dem anderen Beteiligten gestützt auf § 73 Abs. 6 Satz 4 SGG substantiiert in das Verfahren eingeführt worden sind oder Anlass für Zweifel von Amts wegen nach § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG besteht (BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016, aaO, RdNr 8, BSG, Beschluss vom 17. März 2016, aaO, RdNr 8), woran es hier fehlt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 26 AS 2626/16

    Zurückverweisung des Rechtstreits bei fehlender Sachentscheidung durch das

    "keinen Zweifel im Sinne der an eine ordnungsgemäße Vollmacht nach § 73 Abs. 6 Satz 1 SGG zu stellenden Anforderungen daran lässt, wer bevollmächtigt hat, wer bevollmächtigt ist, und wozu bevollmächtigt worden ist, nämlich der Kläger Rechtsanwalt L ua zur Erhebung der Klage (vgl BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 188/15 B, juris RdNr 6 und Beschluss vom 17. März 2016 - B 4 AS 684/15 B, juris RdNr 6).

    Unter Berücksichtigung ihrer weitreichenden Auswirkungen für den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelinstanzen wird die Annahme, dass eine als Prozesshandlung erteilte Prozessvollmacht entgegen ihres äußeren Anscheins überhaupt nicht oder nicht mehr gelten soll, unter Beachtung des Gebots effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz und des Rechtsstaatsprinzips allerdings nur unter außerordentlich gelagerten Umständen angenommen werden können (BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016, aaO, RdNr 7, BSG, Beschluss vom 17. März 2016, aaO, RdNr 7).

    Raum für Zweifel an einer erteilten Prozessvollmacht für einen Rechtsanwalt besteht seit der Neufassung des § 73 SGG durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl I 2840) prozessual nur noch, wenn entsprechende Umstände von dem anderen Beteiligten gestützt auf § 73 Abs. 6 Satz 4 SGG substantiiert in das Verfahren eingeführt worden sind oder Anlass für Zweifel von Amts wegen nach § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG besteht (BSG, Beschluss vom 20. Januar 2016, aaO, RdNr 8, BSG, Beschluss vom 17. März 2016, aaO, RdNr 8), woran es hier fehlt.

  • LSG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - L 3 SB 1936/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Zurückverweisung - ordnungsgemäße

    Auch eine Vollmacht, die "wegen sämtlicher in Betracht kommender Ansprüche" gegen eine Behörde erteilt worden ist und sich davon ausgehend auch auf das gerichtliche Verfahren und alle Instanzen bezieht, ist wirksam (BSG, Beschluss vom 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B, juris Rn. 6).

    Bei Berücksichtigung der weitreichenden Auswirkungen für den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelinstanzen kann die Unwirksamkeit einer als Prozesshandlung erteilten Prozessvollmacht, die entgegen ihres äußeren Anscheins überhaupt nicht oder nicht mehr gelten soll, unter Beachtung des Gebots effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG und des Rechtsstaatsprinzips nur unter außerordentlich gelagerten Umständen angenommen werden (BSG, Beschluss vom 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B, juris Rn. 7).

    Raum für Zweifel an einer erteilten Prozessvollmacht besteht prozessual nur, wenn entsprechende Umstände von dem anderen Beteiligten gestützt auf § 73 Abs. 6 Satz 4 SGG substantiiert in das Verfahren eingeführt worden sind oder Anlass für Zweifel von Amts wegen nach § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG besteht (BSG, Beschluss vom 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B, juris Rn. 8), woran es hier fehlt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - vollmachtsloser Vertreter -

    Unter welchen Voraussetzungen ein im Verfahren als Bevollmächtigter eines Klägers auftretender Rechtsanwalt - ausnahmsweise - zur Vorlage eines Nachweises seiner Bevollmächtigung aufgefordert werden darf, hat das Bundessozialgericht in seinem Beschluss vom 20. Januar 2016 (B 14 AS 188/15 B, zitiert nach juris, dort insbesondere Rn. 9) ausgeführt:.

    Zu dieser Neuregelung hat das Bundessozialgericht (B 14 AS 188/15 B, zitiert nach juris, dort insbesondere Rn. 11 ff.) weiter ausgeführt:.

  • BSG, 11.11.2021 - B 14 AS 273/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2020 - L 2 AS 401/19
  • BSG, 18.05.2022 - B 7/14 AS 225/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2019 - L 15 AS 274/16
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - L 10 AS 334/16

    Anfechtung einer Kostenentscheidung des Gerichts durch den belasteten Dritten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2021 - L 14 AS 1391/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - Vorverfahrenspflicht -

  • BSG, 11.11.2021 - B 14 AS 159/21 B

    Leistungen nach dem SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung Verfahrensrüge im

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2017 - L 18 AL 46/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2016 - L 11 AS 686/16
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